Vollnarkose beim Zahnarzt

Allgemeinanästhesie für Angstpatienten und spezielle Behandlungssituationen in Ludwigsburg

Autor: Dr. Heiderose Rupp-Schmetzer
Letzte Aktualisierung: 06.07.2024

In bestimmten Situationen ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt nicht nur empfehlenswert, sondern häufig auch die einzige Option, um eine Zahnbehandlung erfolgreich zu realisieren. Dabei sind eine hohe Behandlungsqualität und sorgfältige Vorplanung durch den Zahnarzt essenziell, um die Behandlung möglichst in nur einer Sitzung unter Vollnarkose abschließen zu können. Das gilt auch für umfangreiche Eingriffe. Unsere Praxis in Ludwigsburg ist auf Zahnbehandlungen unter Vollnarkose spezialisiert und arbeitet mit einem eigenen Team von Anästhesisten zusammen. Über unsere Privatklinik Solitude sind sogar stationäre Vollnarkosen möglich.

 

Was ist eine Vollnarkose?

Eine Vollnarkose, auch bekannt als Allgemeinanästhesie, versetzt den Patienten in einen Zustand künstlichen Tiefschlafs, in dem Bewusstsein und Schmerzwahrnehmung vollständig unterdrückt werden. Dieser Zustand wird von einem Anästhesisten mittels einer Kombination verschiedener Medikamente induziert und während der gesamten Dauer sorgfältig überwacht. Sie gestattet die Durchführung chirurgischer Eingriffe, ohne dass der Patient etwas davon spürt oder Schmerzen erleidet. Zahnärzte nutzen die Vollnarkose ebenfalls, um Zahnbehandlungen schmerzfrei und ohne Bewusstsein des Patienten vorzunehmen.

 

Wann empfiehlt sich eine Vollnarkose in der Zahnmedizin?

Studien zeigen, dass bis zu 35% der Patienten Zahnarztbesuche fürchten und sogar 15% unter einer ausgeprägten Zahnbehandlungsphobie leiden, die eine reguläre zahnärztliche Versorgung oft unmöglich macht. Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Situationen, in denen die Durchführung einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose sehr ratsam ist – beispielsweise bei aufwändigen Behandlungen, der Entfernung mehrerer Weisheitszähne oder bei spezifischen Allergien.

 

Anwendungsfälle

In der Zahnmedizin werden Vollnarkosen für eine Vielzahl spezifischer Situationen eingesetzt:

  • Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst oder Phobie
  • Personen mit geistigen Behinderungen
  • Große, komplexe zahnmedizinische Eingriffe, die idealerweise in einer Sitzung abgeschlossen werden sollen
  • Die Entfernung von Weisheitszähnen
  • Die Behandlung umfangreicher Abszesse im Mundbereich
  • Kinder, die zahnärztliche Behandlungen ablehnen, sowie sehr kleine Kinder
  • Patienten mit Bewegungsstörungen oder starkem Würgereflex, die nicht stillhalten können
  • Personen mit allergischen Reaktionen auf Lokalanästhetika
  • Mehrfache Zahnextraktionen in einer Sitzung
  • Umfangreiche zahnärztliche Eingriffe wie Implantationen oder das Entfernen von Implantaten

Zusätzlich gibt es Patienten, die aus persönlichen Gründen eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose bevorzugen, um von dem Eingriff nichts mitzubekommen.

 

Verschiedene Arten von Vollnarkose

Heutzutage unterscheidet man grundsätzlich drei Arten der Vollnarkose:

  1. Die Inhalationsnarkose erfolgt durch das Einatmen von Narkosemitteln über eine Maske, wobei die Medikamente ausschließlich über die Lungen aufgenommen werden. Diese Methode wird in der modernen Medizin nur noch unter bestimmten Umständen angewendet.
  2. Die am weitesten verbreitete Methode ist die balancierte Anästhesie, bei der eine gezielte Kombination von inhalativen (durch Einatmung) und intravenösen (durch Injektion in eine Vene) Narkosemitteln zum Einsatz kommt. Oft wird die Narkose zunächst mit einer Maske eingeleitet und die Venenkanüle erst angelegt, wenn der Patient bereits eingeschlafen ist. Dieses Verfahren wird vor allem bei Kindern bevorzugt, die Angst vor Nadeln haben.
  3. Die totale intravenöse Anästhesie (TIVA) verabreicht Narkosemittel ausschließlich über die Vene. Sie gilt als die modernste Methode der Vollnarkose und zeichnet sich durch schnelles Erwachen, minimale Nebenwirkungen und eine verkürzte Erholungszeit aus.

Jede Vollnarkosemethode hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile, und die Entscheidung für eine bestimmte Technik wird stets individuell getroffen. Dabei werden auch die persönlichen Präferenzen des Patienten berücksichtigt. Unsere Anästhesisten in unserer Zahnarztpraxis in Ludwigsburg stehen Ihnen für eine umfassende Beratung zu diesen Optionen gerne zur Verfügung.

 

Beatmung

Bei jeder Form der Vollnarkose fällt der Patient in einen so tiefen Schlaf, dass eine unterstützende Beatmung notwendig wird. Für kurze Narkosephasen genügt in der Regel eine Beatmung über eine Maske, während bei längeren Operationen eine Intubation erforderlich ist, um die Atemwege sicherzustellen. Beide Verfahren gehören zum heutigen medizinischen Standard.

 

Ablauf

Die Durchführung einer Vollnarkose in der Zahnmedizin lässt sich in vier Hauptphasen unterteilen: das vorbereitende Anästhesiegespräch, das Einleiten des Schlafzustandes, das Aufrechterhalten der Narkose und schließlich das Erwachen aus der Narkose.

 

Vorbereitungsgespräch für die Anästhesie

Ein vorbereitendes Gespräch mit dem Anästhesisten ist ein unerlässlicher Bestandteil vor der Einleitung einer Vollnarkose. Ziel dieses Gesprächs ist es, mögliche Risiken zu minimieren und die passende Medikation sowie die Form der Anästhesie festzulegen. Dabei werden Dosis und Kombination der Anästhetika individuell angepasst, basierend auf Faktoren wie Geschlecht, Alter, bestehenden Vorerkrankungen, Körperbau, Allergien und Lebensgewohnheiten des Patienten. In bestimmten Situationen kann der Anästhesist zusätzlich ein Blutbild oder ein EKG anfordern, um die Sicherheit zu erhöhen. Dieses Vorgespräch ist von großer Bedeutung, und es ist im Interesse der Patienten, alle Fragen des Anästhesisten ehrlich zu beantworten.

 

Die Phase des Einschlafens

In der Anfangsphase des Einschlafens erhalten die Patienten häufig zuerst ein Beruhigungsmittel oder ein Medikament zur Angstlösung, bekannt als Prämedikation. Diese Maßnahme zur Vorabentspannung wird besonders von Patienten mit Zahnarztangst oft sehr geschätzt. Die Einleitung der Vollnarkose erfolgt anschließend mit einem stark wirksamen Schlafmittel – das letzte, an das sich der Patient erinnern wird. Danach wird ein potentes Schmerzmittel verabreicht und gegebenenfalls ein Medikament zur Entspannung der Muskulatur (Muskelrelaxans).

 

Die Aufrechterhaltungsphase

In dieser Phase wird der Patient mittels künstlicher Beatmung mit Sauerstoff versorgt, während die zahnärztliche Behandlung stattfindet. Der Anästhesist überwacht kontinuierlich alle lebenswichtigen Körperfunktionen und stellt sicher, dass die Narkosetiefe angemessen ist, indem er die Narkosemittel in exakt abgestimmten Dosierungen nach Bedarf verabreicht.

 

Die Aufwachphase

Nach Beendigung der zahnärztlichen Eingriffe beginnt der Prozess des Aufwachens, indem die Zufuhr der Narkosemittel schrittweise verringert wird. Dies führt dazu, dass der Patient nach einer gewissen Zeit im Aufwachraum langsam zu Bewusstsein kommt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Behandlung bereits abgeschlossen, und der Patient erinnert sich an nichts, ähnlich wie nach einem tiefen Schlaf. Nach einer kurzen Erholungsphase kann der Patient dann in Begleitung die Heimreise antreten.

 

Vollnarkose in der heutigen Zahnmedizin: Risiken und mögliche Nebenwirkungen

Risiken und Nebenwirkungen einer Vollnarkose beim Zahnarzt sind bei einem ansonsten gesunden Menschen äußerst gering. Moderne Vollnarkosen gelten heute als sicheres Verfahren, was durch unzählige Erfahrungen und Nachweise belegt ist. Jedoch kann bei älteren Patienten oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen das Risiko leicht erhöht sein. In solchen Ausnahmefällen werden potenzielle Risiken im Vorfeld eines Anästhesie-Vorgesprächs mit einem Anästhesisten ausführlich besprochen und abgeklärt.

Übelkeit oder Erbrechen nach dem Aufwachen, bekannt als postoperative nausea and vomiting (PONV), waren früher unter Verwendung der traditionellen „Gasnarkose“ häufig auftretende Nebenwirkungen. Diese treten jedoch heutzutage aufgrund der erheblichen Fortschritte in der Narkosemedizin und der vermehrten Verwendung von intravenösen Narkotika äußerst selten auf. Bei Vollnarkosen mittels total intravenöser Anästhesie (TIVA) sind derartige Nebenwirkungen praktisch nicht mehr vorhanden. Sollten diese Symptome dennoch auftreten, können sie in der Regel durch geeignete Medikamente effektiv behandelt werden.

Nach dem Aufwachen können Müdigkeit, Schwäche, Benommenheit oder Schwindel auftreten. Diese Symptome verschwinden jedoch in der Regel innerhalb von 24 Stunden, wobei sie bei TIVA-Vollnarkosen deutlich schneller abklingen.

Ein weiteres sehr geringes Risiko ist die sogenannte Aspiration, bei der Mageninhalt in die Luftröhre gelangen kann. Dieses Risiko ist jedoch beim Zahnarztbesuch aufgrund sorgfältiger Planung der Behandlung und der Gewährleistung, dass der Patient nüchtern ist, stark reduziert. Zudem trägt der Einsatz einer Larynxmaske zur weiteren Risikominderung bei.

Das Auftreten von Zahnschäden durch die Intubation ist ebenfalls ein mögliches Risiko bei Vollnarkosen. Jedoch ist dieses Risiko bei einer Vollnarkose beim Zahnarzt praktisch ausgeschlossen.

In sehr seltenen Fällen können allergische Reaktionen auf Narkosemittel auftreten. Dennoch sind solche Reaktionen in der Regel beherrschbar. Mögliche Halsschmerzen und Heiserkeit für circa 48 Stunden nach der Operation können als Folge der Intubation auftreten, wobei die Rachenschleimhaut leicht gereizt sein kann.

 

Kontraindikationen & Begrenzungen

Es gibt spezifische Fälle, in denen eine ambulante Vollnarkose beim Zahnarzt nicht möglich ist. Dazu gehören:

  • Kinder unter 3 Jahren und mit einem Körpergewicht von weniger als 15 kg (Vollnarkose nur stationär, bei uns im Haus in unserer Privatklinik Solitude möglich)
  • Personen mit einem Body-Mass-Index über 39 (Vollnarkose nur stationär, bei uns im Haus in unserer Privatklinik Solitude möglich)
  • Schwangere Frauen
  • Patienten mit bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen
  • Personen mit einer Neigung zur malignen Hyperthermie

 

Qualitätsunterschiede und was wichtig ist

Im Allgemeinen ist jeder Anästhesist in der Lage, eine sichere Vollnarkose zu verabreichen. Die Unterschiede in der Qualität zeigen sich vor allem darin, wie der Patient die Narkose und den Prozess nach dem Aufwachen empfindet. Hierbei spielen die individuelle Auswahl der Narkotika, die richtige Kombination der Wirkstoffe, deren Dosierung(en) und die Art der Vollnarkose eine entscheidende Rolle. Erfahrene Anästhesisten, insbesondere solche mit einem eigenen Anästhesie-Team im Hintergrund, bieten in der Regel Vorteile.

Auch die Operationsplanung des behandelnden Zahnarztes ist wichtig. Das Hauptziel einer Vollnarkose sollte stets sein, alle erforderlichen zahnärztlichen Eingriffe möglichst in einer einzigen Sitzung durchzuführen. Diese sollten mit Bedacht geplant und auf einem hohen Behandlungsniveau durchgeführt werden, um zusätzliche Termine zu vermeiden.

 

Alternativen

In der Zahnmedizin gibt es Alternativen zur Vollnarkose, darunter Lachgas, klassische Sedierung und die intraossäre Anästhesie.

 

Kosten einer Vollnarkose

Die Kosten für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in spezifischen Situationen übernommen. In der Regel erfolgt die Kostenübernahme nur dann, wenn die Allgemeinanästhesie die einzige Möglichkeit darstellt, eine schmerzfreie Behandlung zu ermöglichen und medizinisch notwendig ist. Dies ist in den folgenden Fällen gegeben:

  • Bei Angstpatienten, die nach der Diagnose gemäß ICD-10 F40.2 unter einer schweren Zahnarztphobie leiden und die Diagnose von einem entsprechenden Facharzt gestellt wurde.
  • Bei geistig behinderten Patienten, die eine Zahnbehandlung verweigern.
  • Bei Personen mit schweren Bewegungsstörungen.
  • Bei umfangreichen chirurgischen Eingriffen, bei welchen eine Allgemeinanästhesie erforderlich ist, um eine sichere Schmerzausschaltung zu gewährleisten.
  • Bei Kindern unter 12 Jahren, die sich nicht beruhigen lassen.
  • Bei nachweislicher Allergie gegen Lokalanästhetika.

Zusätzlich muss die geplante zahnärztliche Behandlung zu den Kassenärztlichen Zahnarztleistungen gehören.

Verschiedene private Krankenversicherer übernehmen entweder die gesamten Kosten oder einen Teil der Vollnarkose, abhängig vom individuellen Tarif. Dies gilt auch für Zahnzusatzversicherungen.

Die Kosten für eine Vollnarkose selbst richten sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die bundesweit einheitlich gültig ist. Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Vollnarkose, die verwendeten Medikamente, die Dauer des Eingriffs und der individuelle Befund. Die exakte Höhe der Kosten kann daher erst im Rahmen des Anästhesie-Vorgesprächs festgelegt werden.

 

Vorteile der Zahnarztpraxis Zahnärzte Solitude in Ludwigsburg

Unsere Zahnarztpraxis Solitude in Ludwigsburg ist auf Zahnarztbehandlungen unter Vollnarkose spezialisiert. Wir bieten:

  • Vollnarkosen mit über 30 Jahre Erfahrung
  • Warme, angenehme Atmosphäre
  • Eigenes Anästhesisten-Team vor Ort
  • Angebot von Inhalationsnarkosen, balancierten Vollnarkosen & TIVAs
  • Intubationen per Larynxmaske und/oder Nasenzugang
  • Verbindliche Kostenvoranschläge
  • Kostenlose Vollnarkosen für geistig behinderte Patienten (mittels Intubationsnarkose)
  • Umfassende und sorgfältige OP-Planungen mit dem Ziel, möglichst nur eine Vollnarkose-Behandlung durchzuführen (mit langanhaltendem Ergebnis)
  • Zahnärzteteam mit unterschiedlichen Spezialisierungen für optimale Behandlungsqualität
  • Alternativen: Sedierung & Lachgas
  • Besondere Erfahrung im Umgang mit Angstpatienten
  • Vollnarkosen für Kinder
  • Möglichkeit von Vollnarkosen im Rahmen eines stationären Aufenthalts in unserer Privatklinik Solitude bei uns im Haus. Auch für Kinder < 3 Jahren / < 15 KG und Personen mit einem BMI > 39.

Interessieren Sie sich für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose? Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis in Ludwigsburg.

 

 


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