Unsere Zahnarztpraxis behandelt privat Versicherte, gesetzlich Versicherte sowie Selbstzahler.
Sind Sie gesetzlich versichert, werden unsere Leistungen direkt über Ihre Krankenkasse abgerechnet. Wenn diese nicht über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können, erstellen wir Ihnen vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag. Erst mit Ihrer Zustimmung wird die Behandlung im Anschluss umgesetzt.
Die Kosten einer Behandlung für Selbstzahler sind vollständig privat zu tragen. Ihre Patientendaten werden dann an keine Versicherung weitergegeben.
Privatversicherte Patienten leisten die Zahlung gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Hier erhalten Sie ebenso einen Kostenvoranschlag vor der eigentlichen Behandlung sowie eine Rechnung, die Sie Ihrer privaten Krankenversicherung übergeben können. Die Höhe der Übernahme dieser Rechnung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif.